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23.09.2025, Lokalredaktion
Die Kreislandvolkverbände im Versorgungsgebiet der EWE NETZ haben eine Rahmenvereinbarung mit der EWE NETZ GmbH unterzeichnet. Durch die Vereinbarung werden die Rechte und Pflichten für den Netzbetreiber und für landwirtschaftliche Grundstückseigentümer und Bewirtschafter bei der Verlegung und Unterhaltung von Leitungen für Strom und Gas festgelegt.
„Mit dieser Vereinbarung haben wir einen verbindlichen Rahmen, der die Interessen der Eigentümer und der Bewirtschafter berücksichtigt, vom ersten Spatenstich bis zur Wiederherstellung der Flächen“, erklären die ersten Vorsitzenden Lars Kaper und Dr. Karsten Padeken von den Kreislandvolkverbänden Friesland und Wesermarsch. „Wichtig ist uns dabei vor allem, dass Entschädigungszahlungen transparent geregelt sind und die Landwirtschaft in die Planungen eingebunden wird.“
Die Vereinbarung legt verbindliche Regelungen für Entschädigungszahlungen, Bauabläufe und die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Interessen fest. Grundstückseigentümer erhalten eine transparente Berechnungsgrundlage für die Entschädigungen. Auch für Bewirtschafter sind pauschale oder individuell berechnete Entschädigungen für Flurschäden, Aufwuchsverluste und Betriebserschwernisse vorgesehen. Ein zentraler Punkt ist zudem der Bodenschutz. Bereits in der Planungsphase werden die örtlichen Landvolkverbände eingebunden, um Eingriffe in landwirtschaftlich genutzte Böden so verträglich wie möglich zu gestalten.
Die Rahmenvereinbarung gilt ab sofort für alle neu zu verhandelnden Gestattungsverträge im Versorgungsgebiet der EWE NETZ GmbH und wird auch von den Kreislandvolkverbänden Friesland und Wesermarsch getragen. (pm/lr)