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29.04.2026, Lokalredaktion
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ziel ist eine bundesweit besser vernetzte, effizientere und bedarfsgerechte Versorgung im Akutfall. Der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler (Berne), betont, dass gerade ländliche Regionen wie die Wesermarsch von den geplanten Verbesserungen profitieren können.

Kern des Gesetzes ist die Neuordnung der Rufnummer 116 117, die künftig eine eigene Akutleitstelle erhält und eng mit den Rettungsleitstellen der 112 zusammenarbeitet. Zudem sollen Integrierte Notfallzentren entstehen, in denen Notaufnahme, KV‑Notdienstpraxis und eine gemeinsame Ersteinschätzung eng verzahnt arbeiten. Kooperationspraxen in der Umgebung können während ihrer Öffnungszeiten zusätzliche Akutfälle übernehmen.
Ärztinnen und Ärzte in den Notdienstpraxen sollen in Ausnahmefällen dringend benötigte Medikamente direkt ausgeben dürfen, wenn Apotheken nicht erreichbar sind. Die Notfallrettung wird erstmals als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert, was mehr Transparenz und Sicherheit für Rettungsdienste und Versicherte schafft.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung: Die Vernetzung der Leitstellen wird mit 225 Millionen Euro gefördert. Ergänzend sollen telefonische Reanimationsanleitungen, Ersthelfer‑Apps und ein bundesweites Defibrillatoren‑Kataster die Überlebenschancen bei Herzstillständen erhöhen.
Thümler merkt an, dass die Reform gerade für ländliche Räume wie die Wesermarsch wichtig sei, wo längere Wege, begrenzte Ressourcen und steigende Einsatzzahlen die Notfallversorgung zunehmend herausfordern. Die geplante digitale Vernetzung und die klare Strukturierung der Anlaufstellen könnten dazu beitragen, Rettungsdienste und Notaufnahmen zu entlasten und gleichzeitig die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung zu erhöhen. Nun beginnt das parlamentarische Verfahren. (pm/lr – Foto: Symbolbild pixabay)