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12.01.2026, Lokalredaktion
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Oktober 2025 entschieden, dass die bayerische Düngeverordnung keine wirksame gesetzliche Grundlage hat und daher rechtswidrig ist. Damit gelten in Bayern die sogenannten roten (nitratbelasteten) und gelben (phosphatbelasteten) Gebiete nicht mehr. Nach Einschätzung des Bayerischen Bauernverbands müssen landwirtschaftliche Betriebe die zusätzlichen Auflagen für diese Gebiete daher nicht weiter beachten.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler fordert nach der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage seiner Fraktionskollegen Uwe Dorendorf, Katharina Jensen, Hartmut Moorkamp, Dr. Frank Schmädeke und Dr. Marco Mohrmann, eindeutige Konsequenzen für Niedersachsen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur bayerischen Landesdüngeverordnung. Aus Thümlers Sicht offenbart die Antwort der Landesregierung vor allem eines: Sie habe keinen erkennbaren Plan, wie sie mit den absehbaren Folgen des Urteils umgehen will. „Unsere Betriebe in der Wesermarsch arbeiten seit Jahren unter zusätzlichen Auflagen, deren Grundlage nun in Frage steht. Statt zügig für Klarheit zu sorgen, verweist die Landesregierung lediglich auf den Bund und lässt die Landwirte weiter im Ungewissen“, kritisiert Thümler. Die Landesregierung räume selbst ein, dass die Gebietsausweisung in Niedersachsen voraussichtlich überarbeitet werden muss. Einen Zeitplan dafür gebe es jedoch nicht.
Laut Landesregierung sind die in Niedersachsen ausgewiesenen Gebiete aufgrund des Urteils über die bayerischen Regelungen nicht automatisch unwirksam. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens habe man schriftlich um weitere Erläuterungen gebeten und den Bund aufgefordert, schnellstmöglich Rechtssicherheit herzustellen.
Die bestehenden Auflagen bleiben nach Thümlers Worten formal in Kraft und die Kontrollen laufen weiter. Zwar wird derzeit auf Sanktionen verzichtet, doch für Thümler ist das kein tragfähiger Zustand: „Rechtsunsicherheit hilft niemandem. Die Betriebe brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, um Investitionen zu planen, Flächen zu bewirtschaften und ihre Betriebe zukunftsfest aufzustellen.“
Die Landesregierung müsse jetzt handeln. „Wir brauchen eine rechtssichere, nachvollziehbare Gebietsausweisung und ein Düngerecht, das diejenigen entlastet, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften“, betont Thümler. (pm/lr – Foto: Symbolbild KI generiert)