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05.03.2026, Lokalredaktion
Der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler (Berne) kritisiert die Entscheidung der Landesregierung, für Ausbaggerungen in Sport‑ und Freizeithäfen keine Gelder zur Verfügung zu stellen. Er wirft der Landesregierung vor, sich bei der Unterhaltung aus der Verantwortung zu ziehen. Hintergrund ist eine Antwort des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage seines Fraktionskollegen Hartmut Moorkamp. Demnach soll eine Förderrichtlinie, über die Ausbaggerungen unterstützt wurden, nicht fortgeführt werden.
Thümler moniert diese Entscheidung. Die Verschlickung vieler Häfen sei ein strukturelles Problem, das Kommunen und private Betreiber allein nicht bewältigen könnten. Besonders kleinere Gemeinden und Vereine stünden unter Druck, weil die regelmäßig notwendigen Baggerarbeiten ihre Haushalte stark belasteten. „Wenn Kommunen jedes Jahr Millionenbeträge aufbringen müssen, nur um ihre Häfen betriebsfähig zu halten, ist das ohne Landesunterstützung auf Dauer nicht machbar“, sagt der Abgeordnete.
Die Förderrichtlinie, die von 2022 bis Ende 2023 galt, war nach Angaben der CDU ein zentrales Instrument zur Sicherung der Sport- und Freizeithäfen an der Nordseeküste und an tideabhängigen Flüssen. Insgesamt wurden 19 Projekte mit rund 1,7 Millionen Euro gefördert. Die hohe Nachfrage zeige, so Thümler, wie groß der Bedarf sei. Umso unverständlicher sei es, dass die Landesregierung nun auf eine fehlende Rechtsgrundlage verweise. „Wenn sie fehlt, muss man sie schaffen. Das ist eine Frage des politischen Willens“, sagt er. Der Hinweis, die Unterhaltung der Häfen liege bei den Betreibern, sei zwar formal korrekt, aber politisch kurzsichtig.
Thümler warnt vor den Folgen ausbleibender Unterstützung. Verschlickte Häfen schadeten der touristischen Attraktivität ganzer Regionen und gefährdeten die Infrastruktur vieler Vereine. Er fordert die Landesregierung auf, gemeinsam mit den Kommunen ein tragfähiges Konzept für die künftige Hafenunterhaltung zu entwickeln.
Der finanzielle Gesamtaufwand der notwendigen Ausbaggerungen in den landeseigenen Wesermarsch-Seehäfen in den Jahren 2023 bis 2025 betrug für Brake 673.254,58 Euro (2023), 641.282,04 Euro (2024) und 114.294,86 Euro (2025) sowie für Fedderwardersiel 90.424,18 Euro (2024) und 7050,00 Euro (2025).
Die landeseigenen Seehäfen in Niedersachsen sind jene Häfen, die im Eigentum des Landes stehen und überwiegend von Niedersachsen Ports (NPorts) betrieben werden. Niedersachsen besitzt 15 landeseigene Seehäfen. Dazu zählen Baltrum, Bensersiel, Fedderwardersiel, Großensiel, Hooksiel, Langeoog, Norddeich, Norderney, Spiekeroog, Wangerooge, Brake, Cuxhaven, Emden, Stade-Bützfleth und Wilhelmshaven. (pm/lr – Foto: Kerstin Seeland)