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08.11.2025, Lokalredaktion
Die Bundesregierung wird den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufnehmen und den Herdenschutz weiter verbessern. Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium haben sich auf ein umfassendes Paket geeinigt. Der Wolf wird, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen, der präventive Herdenschutz wird mit seiner besonderen Bedeutung für den Schutz der Weidetiere herausgestellt. Damit haben nun die Länder die Möglichkeit, in Regionen mit hoher Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einzuführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. Wo Weidegebiete nicht zumutbar mit präventiven Herdenschutzmaßnahmen geschützt werden können, wie in der alpinen Region, kann der Wolf auch zur Vermeidung von Weidetierrissen entnommen werden. Flankierend betont die Bundesregierung die Bedeutung von Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunde und unterstützt weiterhin die Finanzierung. Erleichterungen bei der Finanzierung und eine Erhöhung der Prämien werden gemeinsam mit den Ländern geprüft. Die Vereinbarung wird im nächsten Schritt weiter innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt das ausdrücklich: „Das ist eine gute Nachricht für unsere leidgeprüften Weidetierhalter und ihre Tiere. Die neuen Regeln schaffen Klarheit und ermöglichen eine regionale Differenzierung insbesondere an der Küste. Wo Wölfe Herdenschutz überwinden, können sie bald rechtssicher entnommen werden. Auch das ist eine wichtige Klarstellung“, sagte die landwirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Karin Logemann.
„Als eines der am stärksten betroffenen Bundesländern mit inzwischen 60 hier lebenden Wolfsrudeln haben wir lange auf die Voraussetzungen für ein rechtssicheres Bestandsmanagement gedrungen und die Zwischenzeit genutzt, um landesrechtlich alles vorzubereiten, um ins Handeln zu kommen“, so Logemann weiter. „Wir hoffen, dass die bundesrechtlichen Regelungen dem Schutz von Bevölkerung, Weidetierhaltung und Küstenschutz gerecht werden und werden uns im weiteren Verfahren weiterhin dafür stark machen, dieses Ziel zu erreichen“.
Auszüge aus den Vereinbarungen:
• Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden.
• Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.
• Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, z.B. das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen.
• Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.
• Bericht an den Bundestag: Nach fünf Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben. (pm/lr)