Sie können uns unterstützen

18.03.2026, Lokalredaktion
Der Leiter der Polizeiinspektion, Carsten Hoffmeyer, äußert sich zur Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 wie folgt: „Die aktuellen Zahlen bestätigen: Der Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Delmenhorst/ Oldenburg-Land/ Wesermarsch gehört weiterhin zu einer sicheren Region für die Bürgerinnen und Bürger. Weniger registrierte Straftaten und eine erhöhte Aufklärungsquote von über 67 Prozent stehen für die engagierte und hochprofessionelle Polizeiarbeit unserer Kolleginnen und Kollegen. Dafür gilt ihnen mein ausdrücklicher Dank. Gleichzeitig ist klar: Wir bleiben aufmerksam. Wir analysieren Entwicklungen sehr genau und handeln entschlossen, wenn sich Kriminalität verändert oder das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung betroffen ist.“
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte. Sie soll im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen. Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik handelt es sich um eine koordinierte Länderstatistik mit bundesweit einheitlichen „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“ und der Möglichkeit für die einzelnen Bundesländer, Zusatzdaten zu erheben und auszuwerten.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient der
- Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfanges und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten
- Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung, organisatorische Planung und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschung und kriminalpolitische Maßnahmen
In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von den Polizeidienststellen bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche sowie die ermittelten Tatverdächtigen erfasst, sofern die Taten in Niedersachsen begangen wurden. Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte und Verkehrsdelikte. Die Erfassung erfolgt nach genau bestimmten „Regeln für die Fallerfassung“ und orientiert sich an einem unter teils strafrechtlichen, teils kriminologischen Aspekten aufgebauten „Straftatenkatalog“, der seit 1971 mehrfach ergänzt und erweitert worden ist.
Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Sie berücksichtigt damit alle zu diesem Zeitpunkt bekannten Daten. Es handelt sich damit um eine sogenannte Ausgangsstatistik. Es besteht somit keine Übereinstimmung mit der Anzahl der im Jahresverlauf angezeigten Delikte. (pm/lr)